ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der vooch GmbH

Die vooch GmbH mit der Geschäftsadresse Wienerstraße 9/2, 3430 Tulln, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes St. Pölten zu FN 324847 t (nachfolgend "Vooch") betreibt ein als Download via Internet oder mit Hilfe eines mobilen Endgerätes (Smart Phone) auf der Website von Vooch unter zur Verfügung gestelltes Softwareprodukt für den kosteneffizienten Vertrieb sowie Design von internetbasierten (Werbe-) Gutscheinen (nachfolgend "Gutscheine") zur Optimierung der strategischen Werbe- und Verkaufsmaßnahmen von unternehmerischen Kunden (das "Produkt"). Die dem Produkt zugrundeliegende Software ist auf einem unternehmenseigenen Server platziert und nutzt moderne Datenübertragungstechnologien wie WLAN, HSDPA, UMTS, GPRS.

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen von Vooch an den Kunden, auch wenn diese Dienstleistungen ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die AGB erfolgen.

(2) Mit Begründung des Vertragsverhältnisses gemäß § 2 (1) werden auch die AGB durch den Kunden anerkannt und gelten danach für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Allfällige (Geschäfts-) Bedingungen des Kunden werden nicht automatisch Vertragsinhalt und gelten nur, wenn sie im Einzelfall, auf Basis einer Individualvereinbarung, durch Vooch schriftlich anerkannt werden.

(3) Mitarbeiter von Vooch sowie sonstige in die vertragliche Leistungserbringung durch Vooch eingebundene Erfüllungs- bzw Besorgungsgehilfen (§§ 1313a, 1315 ABGB) sind nicht befugt Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung bzw diese AGB hinausgehen.

§ 2

Vertragsabschluss & Vertragsbedingungen

(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Vooch kommt aufgrund eines schriftlichen und/oder elektronischen Angebotes von Vooch an den Kunden (das "Angebot") und der schriftlichen, oder elektronischen Auftragserteilung ("Annahme") sowie der anschließenden Auftragsbestätigung durch Vooch gemäß § 2 (2) zustande.

(2) Vooch behält sich ausdrücklich das Recht vor, Annahmeerklärungen des Kunden sowie die von ihm bereitgestellten Gutscheine auf ihre Seriosität und Qualität zu überprüfen und wird gegebenenfalls eine schriftliche, mündliche oder konkludente Auftragsbestätigung erteilen. Vooch ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Gutscheine zurückzuweisen oder zu entfernen bzw deren Größe oder das Format zu ändern soweit dies angemessen ist, um eine Übereinstimmung mit technischen Spezifikationen und / oder Richtlinien zu erzielen.

(3) Vooch ist berechtigt einen Auftrag des Kunden abzulehnen wenn:

(a) begründete Zweifel betreffend der Identität, Rechtsfähigkeit bzw Rechtspersönlichkeit des Kunden oder der Vertretungsmacht einer im Namen des Kunden agierenden (natürlichen) Person bestehen;

(b) begründeter Verdacht der missbräuchlichen Verwendung des Produktes bzw der diesem zugrundeliegenden-Software oder anderer von Vooch im Zuge der Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellter Applikationen besteht;

(c) sonstige Umstände vorliegen, welche die Begründung eines Vertragsverhältnisses aus Sicht von Vooch unzumutbar machen würden.

(4) Angebote von Vooch sind freibleibend. Die im Onlineangebot, auf Broschüren oder anderen Werbematerialen von Vooch dargestellten oder beworbenen Produkte und Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar.

(5) Das Produkt, sowie sämtliche mit der vertraglichen Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. sind geistiges Eigentum von Vooch und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag mit dem Kunden zustande, sind diese Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht weiter benützt werden.

(6) Dem Kunden sind die wesentlichen Produktmerkmale bekannt; er trägt das Risiko, dass das Produkt seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluss durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Vooch oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Die technischen Einsatzmöglichkeiten und –bedingungen des Produktes (zB in Bezug auf Hardware und Datenträger) sind im Rahmen der dem Angebot an Kunde angeschlossenen Produktbeschreibung ausgewiesen.

(7) Netzausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder andere unvermeidbare und von Vooch nicht zu vertretende Ereignisse können unvermeidbare Unterbrechungen bei der Leistungserbringung nach sich ziehen. Vooch wird sich in einem solchen Fall redlich und nach bestem Gewissen bemühen, Störungen und Unterbrechungen so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich zu beheben.

(8) Alle Angaben in Drucksachen, Katalogen, Anzeigen, Preislisten und sonstigen Informations- und Werbematerialien von Vooch über technische Daten oder Produkteigenschaften dienen nicht als Grundlage für allfällige Ansprüche des Kunden und stellen lediglich eine allgemeine Beschreibung und Kennzeichnung der Leistungen von Vooch dar. Eine Beschaffenheitsgarantie ist nur dann anzunehmen, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart wurde.

(9) Im Fall von Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnliches, sind vorrangig die Bestimmungen in der dem Angebot beigefügten Produktbeschreibung in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung anzuwenden.

(10) Vooch ist berechtigt, bei rechtzeitiger vorheriger Ankündigung jederzeit Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen in für den Kunden zumutbarer Weise zu verändern, zu erweitern oder einzuschränken. Vooch wird solche Maßnahmen insbesondere dann vornehmen, wenn dies durch technische oder rechtliche Umstände veranlasst ist oder der Sicherung der Funktionalität des Produktes dient.

§ 3

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Die Bereitstellung des Produktes erfolgt auf Basis der im Angebot enthaltenen Produktbeschreibung sowie der jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste, die im Internet als Download verfügbar ist.

(2) Gegenstand der von Vooch zu erbringenden Leistung können sein:

(a) Einräumung eines einfachen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren, sachlich und zeitlich für die Dauer dieses Vertrages beschränkten Nutzungsrechtes an der dem Produkt zugrundeliegenden Software (einfaches Werknutzungsrecht) gemäß § 6;

(b) Umsetzung und Implementierung generierter (Kunden-) Daten sowie der vom Kunden bereitgestellten und eigenständig oder aber durch Vooch selbst gestalteten Gutscheine über definierte Schnittstellen auf einer eigenen Infrastruktur ("User-Interface") sowie Einräumung benutzerdefinierter Zugangsmöglichkeiten (zB Vergabe individueller Zugangsdaten) zum User-Interface. Vor Freischaltung eines am User-Interface befindlichen Gutscheines behält sich Vooch die Durchführung einer Qualitätskontrolle vor. Dabei werden die vom Kunden bereitgestellten Gutscheine auf ihre formale sowie inhaltliche Seriosität und Qualität geprüft. Sollte sich auf Basis dieser Qualitätskontrolle ein Änderungsbedarf ergeben, ist der Kunde hiervon umgehend zu verständigen und ist ihm unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 3 Tagen eine Sanierung / Überarbeitung des Gutscheines aufzutragen. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist ist der betreffende Gutschein aus dem User-Interface zu entfernen.

(c) Selbstständige Gestaltung und Design von Gutscheinen im Auftrag des Kunden;

(d) Bereitstellung einer Werbeplattform zur Eigenpräsentation des Unternehmens des Kunden sowie der zu vertreibenden Gutscheine;

(e) Spezifische Benutzereinrichtung durch Bereitstellung eines individuellen Useraccounts (Vergabe einer Benutzerkennung sowie eines Passwortes); Registrierte Kunden können jederzeit eigenständig auf die im System gespeicherten Daten (Gutscheine) zugreifen;

(f) Vornahme von allfälligen Verbesserungsarbeiten an einem in Einklang mit § 5 (2) durch den Kunde als mangelhaft gerügten Produkt;

(2) Vooch agiert im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Produktes als "Application Service Provider. Betrieb, Hosting, Sicherung und Weiterentwicklung der am User-Interface befindlichen Daten verbleiben bis auf weiteres bei Vooch. Der Kunde ist für den im User-Interface eingestellten Content sowie deren Einlösbarkeit alleine verantwortlich. Die missbräuchliche Verwendung des User-Interface durch den Kunden kann neben einer allfälligen Schadenersatzverpflichtung die vorübergehende oder aber endgültig Sperre vertraglicher Zugangsrechte des Kunden zum User-Interface zur Folge haben.

(3) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform und der Zustimmung von Vooch sowie des Kunden.

§ 4

Leistungen/Pflichten des Kunden

(1) Der Kunden verpflichtet sich zur zweck- und vertragskonformen Nutzung des Produktes sowie des User-Interface und darf diese nur im Sinne der jeweils bei Vertragsabschluss übergebenen Produktbeschreibung verwenden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, keine Software, Daten oder (technische) Einrichtungen zu verwenden, die eine potentielle, wie immer geartete, Beeinträchtigung der Funktionalität des Produktes oder der diesem zugrundeliegenden Software zur Folge haben könnte.

(3) Änderungen der Systemvoraussetzungen im Einflussbereich des Kunden sind rechtzeitig vor Leistungserbringung durch Vooch anzuzeigen. Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die durch die Änderungen bei der Ausführung der Leistung entstehen, gehen dabei zu Lasten des Kunden.

(4) Der Kunde stellt alle, zur Erbringung der von Vooch geschuldeten Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Einrichtungen aus seiner Sphäre rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung und fordert überdies Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen Dritter, die Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Vooch sind, rechtzeitig an.

(5) Im Falle nicht rechtzeitig erbrachter oder angeforderter Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen durch den Kunden verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine entsprechend und sind hierdurch verursachte frustrierte Aufwendungen von Vooch durch den Kunden zu erstatten.

(6) Der Kunde hat Vooch allfällige Änderungen seiner Firma und deren Rechtsform sowie Anschrift, der Rechnungsadresse sowie seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Änderungsmeldung nicht, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.

§ 5

Mängelrüge und Störungsbehebung

(1) Der Kunde übernimmt die vertraglichen Leistungen von Vooch zu den im Angebot samt beiliegender Produktbeschreibung festgelegten Konditionen.

(2) Der Kunde hat die vertraglichen Leistungen von Vooch auf etwaige (Funktions-) und Leistungsstörungen oder Schäden zu überprüfen und allfällige Mängel binnen angemessener Frist, längstens jedoch binnen sieben Werktagen nach Auftreten des Mangels, bei versteckten Mängeln binnen sieben Werktagen nach deren Erkennbarkeit, schriftlich unter Darlegung (i) der Art des Fehlers, (ii) der Anwendung, bei der der Fehler aufgetreten ist, sowie (iii) allfälliger Maßnahmen, die bereits zur Beseitigung des Fehlers ergriffen wurden, anzuzeigen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht innerhalb der genannten Frist erhoben, gilt der gelieferte Vertragsgegenstand als genehmigt.

(3) Im Rahmen der Mängelrüge gemäß § 5 (2) ist (i) ein Ansprechpartner beim Kunden namhaft zu machen und (ii) eine detaillierten Beschreibung der aufgetretenen Störung vorzunehmen, widrigenfalls berechtigte Ansprüche des Kunden gegen Vooch entfallen.

(4) Ergibt eine Fehleranalyse, dass kein Mangel vorliegt, zu dessen Beseitigung Vooch verpflichtet wäre, können dem Kunden frustrierte Aufwendungen gesondert in Rechnung gestellt werden.

(5) Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen auf ungerechtfertigte Weise nicht fristgemäß ab oder ist ein allfälliger Mangel bei der Leistungserbringung vom Kunden zu vertreten, ist Vooch der daraus resultierende Schaden zu ersetzen. Dasselbe gilt, sollte aufgrund einer schuldhaften Vernachlässigung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden eine Mängelbehebung erschwert oder ein bestehender Schaden vergrößert werden.

(6) Eine Verweigerung der Abnahme vertraglicher Leistungen wegen unwesentlicher Mängel durch den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 6

Urheberrecht und Nutzung

(1) Mit Bereitstellung des Produktes räumt Vooch dem Kunden ein nicht exklusives, sachlich und zeitlich auf die Dauer der vertraglichen Beziehung beschränktes Nutzungsrecht an der produktbezogenen Software (einfache Werknutzungsbewilligung) ein. Darüber hinaus steht Vooch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dafür ein, dass die an den Kunden erbrachten Dienstleistungen frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden entgegenstehen.

(2) Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, das Produkt und diesem zugrundeliegende Softwareapplikationen sowie das User-Interface ausschließlich zu den vereinbarten Verwendungszwecken, nur für die vereinbarte Nutzungsdauer und nur im Ausmaß der erworbenen Nutzungsbewilligung zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, Vooch für jegliche Schäden in Folge Nichteinhaltung vertraglicher Nutzungsbedingungen schad- und klaglos zu halten.

(3) Alle Urheberrechte sowie das geistige Eigentum an der dem Produkt zugrundeliegenden Software sowie dem User-Interface verbleiben im uneingeschränkten Eigentum von Vooch. Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zum Kunden resultierende Spezifikationen, Weiterentwicklungen und Anpassungen der Software (des User-Interface) gehen mit deren Entstehung in das Eigentum von Vooch über. Hierzu zählen auch jene Rechte, die sich weltweit aus urheberrechtlichen oder anderen immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen ergeben können.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software von Vooch in irgendeiner Form zu bearbeiten, zu ändern oder sonst zu modellieren, an Dritte weiterzugeben, sie in anderer Weise als über das User-Interface zu benützen oder in eine andere Darstellungsform rückzuübersetzen (dekompilieren) oder etwaige Kopier- bzw Schutzmechanismen, einem digitalen Rechtemanagement (DRM) dienende Programmelemente, Sicherheitscodes oder der Kennzeichnung der Software dienende Merkmale (Eigentumshinweise, Markenzeichen, Copyright-Hinweis) zu entfernen, zu umgehen oder zu verändern.

(5) Weiters ist der Kunde nicht berechtigt, die Software von Vooch bzw das User-Interface außerhalb der vertraglich festgelegten Zwecke zu nutzen oder Dritten, die nicht dem Betrieb des Kunden angehören, die Nutzung dieser Softwares oder des User-Interfaces zu ermöglichen. Zu "Dritten" im Sinne dieser Bestimmung zählen, vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung, auch allfällige Zweigniederlassungen des Kunden oder mit dieser verbundene Unternehmen.

(6) Für die Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten von Vooch oder Dritter, hält der Kunde Vooch schad- und klaglos.

§ 7

Entgelte, Zahlungsbedingungen

(1) Die dem Kunden zu verrechnenden Kosten für das Service von Vooch teilen sich im Wesentlichen in (i) Setup-Kosten für das Anlegen eines Firmenkontos sowie von Firmenstandorten, (ii) eine (i) Grundgebühr für die Erbringung der unter § 3 (2) beschriebenen Leistungen und (ii) eine Weiterleitungsgebühr für die Einlösung eines Gutscheins durch einen in der Nähe des werbenden Standortes des Kunden befindlichen Endverbraucher.

(2) Abgestimmt auf die Größe, den Geschäftsumfang sowie die speziellen Bedürfnisse und das Budget des Kunden enthält das Angebot von Vooch unterschiedliche Verrechnungsmodelle, welche im Angebot an den Kunden detailliert dargelegt werden.

(3) Die Weiterleitungsgebühr ist von einem tatsächlichen Verkauf der im Gutschein bezeichneten Ware unabhängig und wird in jedem Fall mit dessen Einlösung schlagend. Das Risiko des fehlenden Geschäftsabschlusses mit dem Endkunden trägt der Kunde alleine.

(4) Kundenentgelte werden grundsätzlich in monatlichen Intervallen jeweils am Monatsende abgerechnet (Abrechnungsperiode). Rechnungen an den Kunden werden online bereitgestellt und sind jederzeit zum Abruf bereit. Soweit nichts anderes vereinbart wurde ist Vooch nicht verpflichtet, dem Kunden eine schriftliche Rechnung zu übersenden.

(5) Als Zahlungsmittel wird die Bezahlung durch Kreditkarte eines anerkannten österreichischen Institutes und eine gültige Kontoverbindung oder aber durch Einzug im Lastschriftverfahren akzeptiert.

(6) Soweit der Kunde die Zahlung im Lastschriftverfahren gewählt hat gilt folgendes:

(a) Der Kunde ermächtigt hiermit Vooch alle fälligen Beträge im Lastschriftverfahren von seinem bei der Bestellung genannten Konto einzuziehen. Die fälligen Beträge werden nach der Bestellung von dem vom Kunden angegebenen Konto im Lastschriftverfahren abgebucht.

(b) Der Kunde hat zu jederzeit für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge von Vooch eingezogen werden können.

(c) Soweit Lastschriften zurückgebucht werden müssen, weil das Konto des Kunden von dem die fälligen Beträge abgebucht werden sollen, keine oder keine ausreichende Deckung aufweist, oder weil der Kunde die Lastschrift ohne Rechtsgrund widerruft, so verpflichtet sich der Kunde die Vooch entstehenden Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zu erstatten.

(7) Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Etwaige Versandkosten werden extra berechnet und gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

(8) Entgeltforderungen sind grundsätzlich nach Zugang der Rechnung zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitszeitpunkt, sofern ein Fälligkeitstermin fehlt, binnen sieben Kalendertagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden zahlbar. Bei elektronischer Rechnungszustellung gilt eine Rechnung als zugegangen, sobald sie den Verfügungsbereich des Kunden erreicht hat und von diesem wahrgenommen (abgerufen) werden konnte. Der Rechnungsbetrag muss spätestens zum Fälligkeitstermin auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

(9) Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei Vooch vorliegt oder dem auf der Rechnung angeführten Bankkonto von Vooch wertmäßig gutgeschrieben wird. Bei verspäteter Zahlung durch den Kunden berechnet Vooch – sofern nicht höhere Kosten entstanden sind – beginnend mit dem 15 Tag ab Rechnungsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. Die mit der Einbringlichmachung verbundenen Mahn-, Auskunfts- und sonstigen Kosten trägt der Kunde. Das Recht von Vooch, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.

(10) Der Kunde verzichtet darauf, allfällige Gegenforderungen mit Entgeltsansprüchen von Vooch aufzurechnen, es sei denn, dass diese Gegenforderungen von Vooch entweder schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

§ 8

Gewährleistung

(1) Die Leistungen von Vooch erfolgen auf Basis der allgemein gültigen Industrienormen und Praktiken. Dem Kunden ist jedoch bewusst, dass es auf Grund von Programmfehlern nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern einwandfreie Computerdienstleistung zu erbringen.

(2) Vooch leistet dafür Gewähr, dass das Produkt die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist und dem zu diesem Zeitpunkt üblichen Stand der Technik entspricht. Die Gewährleistung beschränkt sich dabei auf die in der Produktbeschreibung sowie in mit dem Kunden allenfalls abgeschlossenen individuellen Verträgen festgelegten Produkteigenschaften.

(3) Eine Gewährleistung von Vooch (als Application Service Provider) für die (inhaltliche) Korrektheit, Aktualität und schließlich für die Einlösbarkeit der ins User-Interface eingestellten Gutscheine ist gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.

(4) Vooch leistet überdies keine Gewähr für Produktmängel oder für sonstige Leistungsausfälle,

(a) die auf Fehlern der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer Hersteller bzw Mobilfunkbetreiber beruhen;

(b) die durch wie immer geartete Anwendungsfehler seitens des Kunden verursacht wurden und die bei ordnungsgemäßer und sorgfältiger Inanspruchnahme hätten vermieden werden können;

(c) aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren, von Vooch nicht zu vertretenden Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfall etc;

(d) aufgrund einer unberechtigten Änderung der Systemumgebung, für welche das Produkt konfiguriert wurde, durch den Kunden oder Dritten.

(4) Sollten im Zuge der Abnahme der Leistung durch den Kunden allfällige Mängel gemäß § 5 (2) rechtzeitig angezeigt und von Vooch im Rahmen der durchzuführenden Fehleranalyse bestätigt worden sein, steht dem Kunden im gesetzlichen Rahmen das Recht auf Preisminderung bzw das Recht auf Wandlung zu. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen, wenn Vooch Mängel primär durch Nachbearbeitung oder Austausch in angemessener Frist behebt.

§ 9

Haftung und Schadenersatz

(1) Vooch haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schädigungen durch Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige vertraglich zur Leistungserbringung an den Kunden beauftragte Personen nur soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, vorbehaltlich einer Schädigung an Leib und Leben, ausgeschlossen.

(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Vooch im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung auf Dienste Dritter (zB Netzbetreiber, Provider etc), welche nicht als Erfüllungs- und/oder Besorgungsgehilfen im Sinne der §§ 1313a bzw 1315 ABGB gelten und auf die kein unmittelbarer Einfluss ausgeübt werden kann, angewiesen ist. Für Schäden, die aus der Inanspruchnahme solcher Dienste – sei es schuldhaft oder nicht schuldhaft – resultieren, ist die Haftung von Vooch gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Ebenso ist der Schadenersatzanspruch des Kunden der Höhe nach mit EUR 500 pro Haftungsfall beschränkt.

(3) Allfällige Regressforderungen, die der Kunde selbst oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (PHG) gegen Vooch richten, sind ausgeschlossen, es sei denn der jeweils Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Vooch verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

(4) Eine Haftung von Vooch für Daten- oder Softwarezerstörung kommt nur in Betracht, soweit der Kunde seinen vertraglichen Pflichten zur ordnungsgemäßen Nutzung des Produktes bzw. des User-Interface gemäß § 4 (1) nachgekommen ist.

(5) Ereignisse höherer Gewalt, welche die Erbringung vertraglicher Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Vooch, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer dieser Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, nicht zu vertretendes behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und nicht von Vooch verschuldet sind. Eine Haftung von Vooch ist in diesen Fällen ebenfalls ausgeschlossen.

(6) Vooch übernimmt keinerlei Haftung für die unerlaubte Vervielfältigung oder Verwendung der zur Verfügung gestellten Gutscheine, sowie für die verwendeten Grafiken, Texte, Marken- und Warenzeichen, deren Rechte durch Dritte geschützt sind. Zudem ist die vertragsgegenständliche Haftung von Vooch im Zusammenhang mit der eigenen Website () in jedem Fall ausschließlich auf den eigenen Content beschränkt. Mangels einer entsprechenden Kontrolle über die Websites anderer ist eine Haftung von Vooch auch bei einem entsprechenden Verweis ("Link") von der eigenen Website auf jene des Anbieters, ausgeschlossen.

(7) Schadenersatzforderungen des Kunden gegenüber Vooch verjähren längstens binnen Jahresfrist nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

(8) Soweit die Haftung von Vooch nach diesen AGB ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung von Organen, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen vertraglich zur Leistungserbringung an den Kunden beauftragten Personen.

§ 10

Datenschutz & Geheimhaltung

(1) Für sämtliche im Zuge der Nutzung der Vooch-Software und des User-Interface übermittelte, verwendete oder verarbeitete, personenbezogene (Benutzer-) Daten, seien diese sensible Daten im Sinne des § 4 Datenschutzgesetz 2000 oder aber nicht-sensible Daten, ist der Kunde ausschließlich verantwortlich.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Be- oder Verarbeitung (personenbezogener) Daten die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen und Vooch für den Fall des Zuwiderhandelns gegen allfällige Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

(3) Vooch verpflichtet sich die vom Kunden übermittelten Daten vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen und wird in diesem Zusammenhang geeignete Schutzmechanismen wie die Einrichtung eines individuellen Useraccounts (Vergabe von Benutzerkennung und Passwort), für die Datensicherung bereitstellen. Soweit Vooch Zugang zur Hard- und Software des Kunden erhält (zB im Zuge einer Fernwartung oder Fehlerbehebung) bezweckt dies keine geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten.

(4) Vooch sowie der Kunde werden alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, die ihr im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werden, vertraulich behandeln und nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages verwenden. Der Empfänger wird solche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse keinem Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei zugänglich machen.

(5) Bei Beendigung der Geschäftsverbindung ist der Kunde verpflichtet, alle im Zuge der Vertragsabwicklung erhaltenen vertraulichen Unterlagen an Vooch zurückzugeben oder zu vernichten.

(6) Die in Abs § 10 (4) angeführten Verpflichtungen gelten auch für etwaige Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Vooch bzw dem Kunden.

(7) Diese Geheimhaltungspflichten gelten über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsverbindung hinaus.

§ 12

Abtretungsverbot

Die Übertragung dieses Vertrages sowie die Abtretung von Rechten und Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners unzulässig.

§ 13

Vertragsdauer

(1) Das Vertragsverhältnis wird vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung auf unbestimmte Dauer abgeschlossn und kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen mit Wirkung zum letzten Tag eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Zur Wahrung des Kündigungstermines ist der Postaufgabestempel maßgeblich.

(2) Beiden Vertragsparteien steht das gesetzliche Recht auf außerordentliche Kündigung zu, wenn Ihnen eine Fortführung des Dauerschuldverhältnisses aus einem wichtigen Grund nicht länger zugemutet werden kann und sie diesen umgehend geltend machen.

(3) Vooch ist überdies berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn

(a) der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Leistungseinstellung oder Abschaltung der Dienste und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist; oder

(b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- bzw Konkursverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Deckung abgewiesen wird. Vooch kann den Masseverwalter auffordern, für sämtliche Entgelte und Ansprüche welche ab Insolvenz- bzw Konkurseröffnung anfallen, eine angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu erbringen. Sofern der Masseverwalter innerhalb der Kündigungsfrist die Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder eine persönliche Haftungserklärung übernimmt gilt die Kündigung als zurückgenommen;

(c) die Leistungen von Vooch einer missbräuchlichen Verwendung durch den Kunden zugeführt werden; oder

(d) sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Vooch unzumutbar machen.

(1) Vooch kann schriftlich jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erbringung vertraglicher Leistungen aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

(2) Die Bestimmungen der §§ 6 (Urheberrecht) und 10 (Geheimhaltung) gelten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Kunden hinaus.

§ 14

Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

(3) Vooch ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern und wird dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der geänderten AGB schriftlich über die Änderungen und den Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens informieren. Der Kunde kann den Änderungen widersprechen. Erfolgt bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens kein Widerspruch, werden die geänderten AGB mit dem bekannt gegebenen Zeitpunkt wirksam.

(4) Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sowie sonstigen Absprachen gelten nur dann, wenn sie von Vooch schriftlich bestätigt wurden.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Zweck und deren wirtschaftliches Ergebnis der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt und der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien gerecht wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Ersatzbestimmung unverzüglich schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.